Hinweis zum Unweltschutz
Ab dem Zeitpunkt der Umsetzung der Europäische Richtlinie 2002/96/EU in nationales Recht gilt folgendes: elektrische und elektronische Geräte dürfen nicht mit den Hausmüll entsorgt werden.
Der Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte am Ende ihrer Lebensdauer an den dafür eingerichteten, öffentlichen Sammelstellen oder an die Verkaufstelle zurückzugeben.
Das Symbol auf dem Produkt, der Gebrauchsanleitung oder der Verpackung weist auf diese Bestimmungen hin.
Mit der Wiederverwertung, der stofflichen Verwertung oder anderer Formen der Verwertung von Altgeräten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.